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Die Bundestagsbibliothek als Beispiel einer Parlamentsbibliothek

4. Gründung und Bestand der Bundestagsbibliothek

Die Bibliothek des deutschen Bundestages wurde 1949 mit dem parlamentarischen Neubeginn der Bundesrepublik gegründet. Sie hat auf Beschluss des Vorstandes des Deutschen Bundestags 1951 die Organisationsgrundsätze der "Bibliothek des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel" übernommen und umgesetzt.
Ihre primäre Aufgabe bestand - und besteht - darin, das Parlament mit Literatur zu versorgen. Information ist die politische Arbeits- und Erfolgsgrundlage, und es ist Sache der Bundestagsbibliothek, dafür Sorge zu tragen, dass die oben erwähnte Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten gewahrt bleiben. Deshalb gibt es weder linke, noch rechte Information. Jede Partei muss sich selbst um die Interpretation der gelieferten Dokumente kümmern. Die Informationsverwendungen im Parlament lassen sich zusammenfassen in Informationen zur Vorbereitung von gesetzgeberischen und politischen Entscheidungen und in Informationen zur gesellschaftlich-politischen Forschung. Dabei ist der Übergang von einer Form in die andere allerdings fließend, da zumeist die Forschungen der Vorbereitung von Entscheidungen dienen. Begonnen wurde 1949 mit einem Grundstock von ca. 1000 Bänden, die man vom Parlamentarischen Rat übernommen hatte. Durch einen stetigen jährlichen Zuwachs von 25.000 Bänden hat sich die Bundestagsbibliothek zur dritt größten Parlamentsbibliothek der Welt entwickelt. Sie wird an Größe nur von der Library of Congress und der Tokios National Diet Library übertroffen. Allerdings sind diese keine reinen Parlamentsbibliotheken. Der Bestand beträgt heute (Stand 2000) 1,3 Mio. Bände, 11 000 laufend bezogene Periodika, 2 200 Loseblattwerke und 220 000 Mikroformen sowie zahlreiche CD-ROMs. Gerade den "neuen" Medien gegenüber muss sich die Bundestagsbibliothek offen zeigen, weil diese in der Regel die größte Aktualität aufweisen. Daher versucht die Bibliothek, stets "auf dem neuesten technischen Stand"11 zu stehen. Denn
das Zeitalter der Elektronischen Bibliothek hat […] erhebliche Auswirkungen auf das Tätigkeitsspektrum des Parlamentsbibliothekars. Lag früher das Schwergewicht auf der physischen Erwerbung, Erschliessung und Nutzbarmachung von Dokumenten mit parlamentsrelevanten Informationen, so sind heute mehr und mehr die Recherchefähigkeiten der Bibliothekar gefordert, damit sie die benötigten Informationen in den elektronischen Netzen sicher auffinden, wenn das Parlament sie braucht12."
Die Bundestagsbibliothek ist Teil der Unterabteilung "Wissenschaftliche Dokumentation", welche die bibliothekarische und dokumentarische Materialbasis für die Organe des Deutschen Bundestages umfasst: neben der Bibliothek noch das Parlamentsarchiv, das Sach- und Sprechregister und das Referat (Geschichte, Zeitgeschichte und Politik). Letzteres nimmt dabei eine Sonderstellung innerhalb der Sonderabteilung ein. Die Bibliothek ist in vier Bereiche unterteilt:
  1. Amtschriften u. Sondersammlungen
  2. Nichtamtliches Schrifttum
  3. Erschließung und Dokumentation
  4. Benutzung und Information
Zum amtlichen Schrifttum gehören Parlamentsschriften, also jene Schriften, die das Verfassungsorgan bei der Erledigung seiner Arbeit selbst produziert (z. B.: Stenographische Berichte, Geschäftsordnungen und amtliche Handbücher). Amtliche Veröffentlichungen der Regierung, Verwaltungsbehörden und Gerichte fallen selbstverständlich auch in diese Kategorie (besonders wichtig: die Amtsblätter, wie z. B. das Bundesgesetzblatt). In die Kategorie "nichtamtliches Schrifttum" gehören alle Monographien und Informationsträger, welche die politische Meinungsbildung ergänzend unterstützen (Lexika, "Werke zur Landes- und Weltgeschichte, zu Recht, Verfassung und Verwaltung, zu Politik, Wirtschaft und Finanzen […]"13 etc.). Erworben wird einerseits Verlagsliteratur. Dies geschieht zumeist durch Kauf. Zum anderen wird auf die Beschaffung der von Organisationen und Institutionen außerhalb des Buchhandels herausgegebenen Veröffentlichungen Wert gelegt. Rund die Hälfte der gesammelten Literatur stammt von institutionellen Herausgebern, also gesellschaftspolitischen Trägereinrichtungen wie Parteien, Gewerkschaften, Verbänden, Hochschulen, Forschungsinstituten und Kirchen, Behörden der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene, ausländischen Parlamenten sowie von internationalen Organisationen und gelangt als Tausch-, Geschenk- oder Pflichtexemplar in den Bestand. Dies hat zur Folge, dass die Bundestagsbibliothek eine in der Bundesrepublik einzigartige Sammlung des deutschen und ausländischen amtlichen Schrifttums mit Gesetzblättern, Parlamentaria und Statistiken von etwa 60 Ländern, insbesondere den europäischen Staaten und den USA und des nicht im Buchhandel erhältlichen Schrifttums von ca. 2500 in- und ausländischen Instituten besitzt und verwaltet. Damit ist die Bundestagsbibliothek Deutschlands größte Schatzkammer für graue Literatur. Das Sachgebiet der Bibliothek erstreckt sich auf die Literatur zu sämtlichen Formen des menschlich-gesellschaftlichen Seins, auf alle gesellschaftlichen Daseinsgebiete, schwerpunktmäßig des nationalen, aber auch des internationalen Bereichs. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Sammlung liegen deshalb gemäß den Inhalten der parlamentarischen Arbeit auf den Gebieten Politik, Recht, Wirtschaft, Soziales, Zeitgeschichte. Ergänzend kommen die jeweils politisch relevanten Fachgebiete hinzu. Da der Parlamentarier informiert sein muss, beziehungsweise sich informieren können muss, hat sich die Bundestagsbibliothek die vollständige Sammlung und Auswertung des amtlichen Schrifttums der Bundesministerien zur Aufgabe gemacht. Durch diese umfassende Sammlung besitzt die Bibliothek "das komplette Album deutscher Demokratie; Flugblätter, Reden und Pamphlete von 1848 bis heute"14.
 
11Leitfaden für Parlamentsbibliotheken, S. XXII
12ebd., S. IV
13Leitfaden für Parlamentsbibliotheken, S. 35 f.
14Die Welt, 24.04.1999; Deutscher Bundestag, Pressedokumentation, Artikel 79093

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aktualisiert am 10.07.2007

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