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Die Bundestagsbibliothek als Beispiel einer Parlamentsbibliothek

2. Die Bibliothek des deutschen Bundestages - eine Parlamentsbibliothek

Parlamentsbibliotheken sind für die Versorgung einer relativ kleinen Klientel zuständig: den Parlamentariern. Außerdem beschränken sie sich auf ein bestimmtes Fachgebiet und sind in eine fachlich spezialisierte Institution integriert3. Damit sind sie definitorisch Spezialbibliotheken. Allerdings stellen sie keinen einheitlichen Bibliothekstypus dar, weil die Parlamentsbibliotheken der verschiedenen Staaten teilweise erhebliche Unterschiede aufweisen. Das betrifft nicht nur Organisation und Aufgaben, sondern ebenso ganz grundlegende Überlegungen zu Zweck, Sachgebiet und "Gesamtinformationskonzept"4 der jeweiligen Bibliothek. Dabei ist es wichtig, ob der Staat eine föderative oder eine zentralistische Struktur besitzt. Dieser Sachverhalt nämlich bestimmt über die Zuständigkeiten des jeweiligen Parlaments, da diese in einem Bundesstaat - mit Ländern oder Kantonen - anders verteilt sind als in einem zentralistischen Staat. In einigen Ländern, wie zum Beispiel in Ungarn, Finnland und der Schweiz, sind hybride Formen von Parlamentsbibliotheken entstanden. In Ungarn etwa ist die Parlamentsbibliothek mit einer juristischen Spezialbibliothek zu EINER Bibliothek verschmolzen. Sie gehört organisatorisch zur Parlamentsverwaltung, ist aber für die Öffentlichkeit voll verfügbar. Daraus ergibt sich die Frage nach den Benutzungsverhältnissen einer Parlamentsbibliothek. Wer nutzungsberechtigt ist, hängt davon ab, ob der Bibliothek eine Rolle als nationales Forschungszentrum zukommt, aber auch davon, inwieweit ihre Kapazitäten dafür ausreichen. Der Zugang zu Informationsmaterialien, die anderswo nicht verfügbar sind, stellt daher einen guten Kompromiss dar. Für die Bibliothek des Deutschen Bundestags im Speziellen allerdings verhält es sich so, dass "die Schätze der Parlamentsbibliothek nicht einer beliebigen oder unbeschränkten öffentlichen Benutzung, sprich Ausleihe, zugänglich gemacht werden können[…]"5. Dies gilt auch für die Fernleihe, wenn es sich um Nicht-Regierungs-Körperschaften außerhalb des festgelegten Bonner (Berliner) Benutzerkreises handelt. Auch der Status einer Parlamentsbibliothek innerhalb des Verwaltungsapparates differiert, da er von der politischen Kultur eines Landes und seiner historischen Entwicklung abhängt. Dieser Status aber ist entscheidend für die Entwicklung der Parlamentsbibliothek, da er "ein Indiz für die Beurteilung ihrer Nützlichkeit seitens des Parlaments ist"6. Die Arbeit der Bibliothek ist umso effektiver und effizienter, je höher der Bibliotheksleitende in der Hierarchie der Parlamentsverwaltung steht.
 
3Hacker, Rupert: Bibliothekarisches Grundwissen, S. 37
4Leitfaden für Parlamentsbibliotheken, S.XIV
5Hahn, Gerhard: Werdegang, Aufbau..., S. 589
6Leitfaden für Parlamentsbibliotheken, S. 9

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aktualisiert am 10.07.2007

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