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Die Bundestagsbibliothek als Beispiel einer Parlamentsbibliothek
Einleitung
"Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."1
So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und diese Unabhängigkeit kann nur gewahrt werden, wenn die Abgeordneten und jedes einzelne Mitglied des Deutschen Bundestages jederzeit auf den aktuellen Wissensstand zurückgreifen können. Sie müssen am "Wissen der Zeit2" partizipieren können, also an allen Informationen, die in der Gesellschaft produziert und reproduziert werden.
Es ist unbedingt notwendig, dass sie sich über die Konsequenzen und Alternativen ihres Handelns im Klaren sind und sich einen Einblick in Problematik, einschlägige Daten, Fakten und Argumente verschaffen können. Dabei werden sowohl Sachinformationen als auch Interpretationen in laufender Aktualisierung benötigt.
Informationen bilden die Grundlage jeglicher politischer Überlegungen. Ohne sie kann die Politik ihrer Aufgabe die staatliche Ordnung zu gestalten, den gesellschaftlichen Wandel zu beeinflussen und die Ordnungsbedingungen ständig an neue Anforderungen anzupassen und zu verbessern, nicht nachkommen.
Diese Aufgabe wird noch erschwert durch die Tatsache, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, was in welcher Weise erhalten, verändert und verbessert werden soll. Ohne die ständige Versorgung mit Informationen kann der Prozess der politischen Willensbildung nicht erfolgreich bewältigt werden, zumal die gesellschaftlichen Veränderungen Antworten auf immer neue Fragen verlangen.
Integriert in die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages leistet die Bibliothek des deutschen Bundestages einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der angestrebten Informationsversorgung. Diese Hausarbeit soll einen Einblick in Funktion, Zielsetzung und Organisation der Bibliothek des Deutschen Bundestages als Beispiel für eine Parlamentsbibliothek geben
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1GG, Artikel 38, 1. Absatz
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2Hahn, Gerhard: Der Zusammenhang von Systemzweck..., S. 171 |
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